1 Auftragserteilung
Ein klar
formulierter,
schriftlicher
Analysenauftrag
(siehe
Formular)
mit Angabe
von Art
und Umfang
der gewünschten Dienstleistungen bildet die Grundlage für
eine reibungslose Ausführung.
2 Annullierung
Bei
Widerruf
eines
Auftrages
werden
die
bis
zum Zeitpunkt des Eintreffens bereits
erledigten
Arbeiten
zum geltenden Tarif verrechnet.
3
Methodik
Die
Untersuchungen
erfolgen
nach
offiziell
anerkannten
Standardmethoden.
Wo solche
fehlen,
bedient
sich
Labor
Veritas AG
selbst
entwickelter
Verfahren,
die dem aktuellen Stand von Wissenschaft
und Technik
entsprechen.
Als akkreditiertes
Prüflaboratorium
mit Swissmedic-Bewilligung
richtet
sich
Labor
Veritas AG strikte nach
der Norm
ISO/IEC
17025:2005 bzw. nach von der Heilmittelkontrolle anerkannten
Verfahren.
4
Tarife
Die
im
Leistungsverzeichnis
aufgeführten
Preise
gelten
für Einzelanalysen.
Preisreduktionen
für grosse
Probenserien
oder
Daueraufträge
werden
projektbezogen
mit dem
Auftraggeber
vereinbart.
Bei speziellen
Probenbehandlungen
sowie
Eilaufträgen
werden
Zuschläge verrechnet.
Nicht
im Verzeichnis
aufgeführte
Dienstleistungen
werden
nach Aufwand
verrechnet.
Durch
die Kostenentwicklung
bedingte
Preisänderungen bleiben
vorbehalten.
Sämtliche
Preisangaben
verstehen sich
exklusive
Mehrwertsteuer.
5
Lieferfristen
Die
Bearbeitungszeit
der
Aufträge
richtet
sich
nach
deren
Art und
Umfang.
Es wird
eine
möglichst
speditive
Erledigung
zugesichert.
Unvorhersehbare
Personal- oder
Apparateausfälle
entbinden Labor Veritas AG von der Einhaltung
vereinbarter
Lieferfristen
und schliessen
eventuell
sich
daraus
ergebende
Schadenersatzforderungen
aus. Labor
Veritas AG
tätigt
keine
Fixgeschäfte.
6
Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen
von
Labor
Veritas AG
sind
innert
30
Tagen
ab Faktura-Datum
rein
netto zu bezahlen.
7
Proben-
und
Datenaufbewahrung
Die
Reste
von
nichtverderblichen
Proben
werden
mindestens
zwei
Monate
gelagert.
Untersuchungsergebnisse
werden
mindestens
5 Jahre
aufbewahrt.
8
Vergabe
von Unteraufträgen
Labor
Veritas AG
kann
bei
Bedarf
und
unter
Beibehaltung
der
im
QM-System
festgelegten
Sorgfaltspflicht
aussenstehende Fachleute
oder
andere
Laboratorien
beiziehen.
9
Geheimhaltung
Labor Veritas AG verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung
über den Auftraggeber und dessen Produkte bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten.
Die Untersuchungsresultate werden ausschliesslich dem Auftraggeber oder dem im Auftrag bezeichneten
Partner mitgeteilt. Die Weitergabe von Informationen ist nur zulässig, als es die sachgemässe und weisungskonforme Auftragsausführung erfordert. Beigezogene Fachleute oder Laboratorien haben sich ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
10 Haftung
Labor
Veritas AG
haftet
nicht
für Schäden,
die durch
leichte
oder
mittlere
Fahrlässigkeit verursacht werden.
Überdies
haftet Labor Veritas AG
nicht
für reine
Vermögensschäden wie z.B.
Produktionsausfälle,
Kosten von Produktionslinien-Umrüstungen, falsche
Investitionen,
unnütze
Projekte
oder
entgangene Gewinne.
11 Gerichtsstand
und
anwendbares
Recht
Für
sämtliche
Streitigkeiten
aus
dem
vorliegenden
Vertrag
vereinbaren
die
Vertragsparteien
die Gerichte
in
Zürich
für
zuständig.
Die
Parteien
erklären
das
schweizerische
Recht
für anwendbar. |