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1 Auftragserteilung

Ein klar formulierter, schriftlicher Analysenauftrag (siehe Formular) mit Angabe von Art und Umfang der gewünschten Dienstleistungen bildet die Grundlage für eine reibungslose Ausführung.

2 Annullierung

Bei Widerruf eines Auftrages werden die bis zum Zeitpunkt des Eintreffens bereits erledigten Arbeiten zum geltenden Tarif verrechnet.

3 Methodik

Die Untersuchungen erfolgen nach offiziell anerkannten Standardmethoden. Wo solche fehlen, bedient sich Labor Veritas AG selbst entwickelter Verfahren, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Als akkreditiertes Prüflaboratorium mit Swissmedic-Bewilligung richtet sich Labor Veritas AG strikte nach der Norm ISO/IEC 17025:2005 bzw. nach von der Heilmittelkontrolle anerkannten Verfahren.

4 Tarife

Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Preise gelten für Einzelanalysen. Preisreduktionen für grosse Probenserien oder Daueraufträge werden projektbezogen mit dem Auftraggeber vereinbart. Bei speziellen Probenbehandlungen sowie Eilaufträgen werden Zuschläge verrechnet. Nicht im Verzeichnis aufgeführte Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Durch die Kostenentwicklung bedingte Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

5 Lieferfristen

Die Bearbeitungszeit der Aufträge richtet sich nach deren Art und Umfang. Es wird eine möglichst speditive Erledigung zugesichert. Unvorhersehbare Personal- oder Apparateausfälle entbinden Labor Veritas AG von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und schliessen eventuell sich daraus ergebende Schadenersatzforderungen aus. Labor Veritas AG tätigt keine Fixgeschäfte.

6 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von Labor Veritas AG sind innert 30 Tagen ab Faktura-Datum rein netto zu bezahlen.

7 Proben- und Datenaufbewahrung

Die Reste von nichtverderblichen Proben werden mindestens zwei Monate gelagert. Untersuchungsergebnisse werden mindestens 5 Jahre aufbewahrt.

8 Vergabe von Unteraufträgen

Labor Veritas AG kann bei Bedarf und unter Beibehaltung der im QM-System festgelegten Sorgfaltspflicht aussenstehende Fachleute oder andere Laboratorien beiziehen.

9 Geheimhaltung

Labor Veritas AG verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung
über den Auftraggeber und dessen Produkte bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten.
Die Untersuchungsresultate werden ausschliesslich dem Auftraggeber oder dem im Auftrag bezeichneten
Partner mitgeteilt. Die Weitergabe von Informationen ist nur zulässig, als es die sachgemässe und weisungskonforme Auftragsausführung erfordert. Beigezogene Fachleute oder Laboratorien haben sich ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.

10 Haftung

Labor Veritas AG haftet nicht für Schäden, die durch leichte oder mittlere Fahrlässigkeit verursacht werden.
Überdies haftet Labor Veritas AG nicht für reine Vermögensschäden wie z.B. Produktionsausfälle, Kosten von Produktionslinien-Umrüstungen, falsche Investitionen, unnütze Projekte oder entgangene Gewinne.

11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die Gerichte in Zürich für zuständig. Die Parteien erklären das schweizerische Recht für anwendbar.